Ambulant Betreutes Wohnen in Essen

ABW Weeger

Kontakt

ABW Weeger GmbH & Co. KG, Veitstr. 1, 45147 Essen, Mailadresse: [email protected]

Tel. mobil 0176 49 11 87 18 Fax 0201 9 77 45 28 Fest 0201 9 77 45 27

Die Büroräumlichkeiten liegen in Essen-Holsterhausen, aber da es sich im Ambulant Betreuten Wohnen um aufsuchende Soziale Arbeit handelt und das Ziel eine Selbständigkeit und Integration des betroffenen Menschen in seiner Wohnung und seinem gewähltem Sozialraum ist, sind wir im gesamten Stadtgebiet tätig. 

Sozialrechtliche Grundlagen

Ambulant Betreutes Wohnen ist ein Teil der Eingliederungshilfe und in der Regel ist der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger der zuständige Kostenträger.

Wir haben als Leistungsanbieter für Ambulant Betreutes Wohnen mit dem Landschaftsverband Rheinland als dem zuständigen Träger der Sozialhilfe 2012 eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung sowie eine Vergütungsvereinbarung für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen gemäß der §§ 75 ff. SGB XII abgeschlossen. Seit dem 01.01.2020 sind wir aufgrund der Änderung durch das BTHG (Bundesteilhabegesetz) als Leistungserbringer im Sinne der §§ 123 ff. SGB IX tätig und erbringen Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX. Die darin enthaltenen Regelungen sind die sozialrechtlichen Grundlagen unserer Arbeit.

Ziel ist das selbstbestimmte, selbständige Wohnen psychisch behinderter Menschen und/oder Menschen, die aufgrund schwerwiegender Abhängigkeitserkrankungen behindert sind oder von Behinderung bedroht sind und die Eingliederung dieser Menschen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen oder zu sichern und sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Wir leisten aufsuchende Sozialarbeit im ambulanten Bereich und stellen keine stationären Zimmer oder Wohnungen zur Verfügung.

Antragsverfahren und Unterstützungsleistungen

Im Verlauf des Aufnahmeverfahrens wird mit jedem Klienten die aktuelle soziale, finanzielle, gesundheitliche, psychische und berufliche Situation gründlich besprochen. Darauf aufbauend wird anschließend zusammen mit dem Antragsteller ein individueller Hilfeplan (IHP) erstellt bzw. ein Bedarfsentwicklungsinstrument (BEI_NRW) erarbeitet, der bzw. das verschiedene Schwerpunkte hat und individuelle Betreuungsziele festlegt.

Der IHP/ das BEI_NRW wird mit den Antragsformularen und den Nachweisen der wirtschaftlichen Situation an den LVR zur Bearbeitung gesandt und dort entschieden.

Die von uns erbrachte Eingliederungshilfe bzw. die bis 31.12.2019 als "Ambulant Betreute Wohnen" bezeichnete Leistung umfasst bei Bedarf vorwiegend Maßnahmen

  • zum Erhalt bzw. Aufbau eines eigenen Haushalts
  • zum Umgang mit Behörden, Ämtern u.a. Institutionen
  • zum Erhalt bzw. Erwerb einer Arbeit oder Beschäftigung oder Hilfen zum Erhalt und Aufbau einer Tagesstruktur
  • zum Erhalt und Aufbau von sozialen Kontakten
  • stützende Reflexionsgespräche zur Problembewältigung und zum Umgang mit der eigenen Erkrankung, intensive Gespräche zur Rückfallvermeidung und Rückfallbewältigung
  • zur sinnvollen Freizeitgestaltung mit Unterstützung der Interessenentwicklung
  • zur Gesundheitsfürsorge.

Die Hilfen sollen den zu betreuenden Menschen in die Lage versetzen, zukünftig unabhängig, selbstbestimmt und selbständig leben zu können. Ziel ist es in allen möglichen Fällen, den Betreuungsprozess ausschleichend und mit gestärkten Selbsthilfefähigkeiten zu beenden.

Parallel zu den Hilfen zur Inklusion in den verschiedenen Lebensbereichen und im Sozialraum finden Gruppenangebote statt, um in Interaktion mit anderen Betroffenen und durch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben u.a. die Isolation zu durchbrechen, die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein zu erweitern, die Sozialkompetenz zu steigern, die Mobilität zu unterstützen, Selbst-, Fremd- und Realitätswahrnehmung zu schulen und die Scham über die eigene Erkrankung abzubauen. 

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